Info zum Wohngeld im Landkreis Ravensburg und Stadt Tettnang
Wohngeld soll ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern. Es ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihren selbst genutzten Wohnraum. Der Zuschuss soll Menschen mit wenig Einkommen helfen, ihre Wohnkosten zu tragen. Wenn Sie Mieterin oder Mieter sind, heißt das Wohngeld auch Mietzuschuss. Wenn Sie Eigentümer oder Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum sind, heißt das Wohngeld auch Lastenzuschuss.
Voraussetzungen:
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Folgende Anlaufstellen gibt es im Sozialraum Ravensburg/Weingarten/Tettnang:
- Für den Landkreis Ravensburg »Link«
- Für die Stadt Ravensburg »Link«
- Für die Stadt Weingarten: Wohngeldstelle (Abteilung Familie und Soziales): Telefon 0751 405–186
- Für die Stadt Tettnang »Link«
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