Info zum Wohn­geld im Land­kreis Ravens­burg und Stadt Tettnang

Wohn­geld soll ein ange­mes­se­nes und fami­li­en­ge­rech­tes Woh­nen sichern. Es ist ein Zuschuss zu den Kos­ten für Ihren selbst genutz­ten Wohn­raum. Der Zuschuss soll Men­schen mit wenig Ein­kom­men hel­fen, ihre Wohn­kos­ten zu tra­gen. Wenn Sie Mie­te­rin oder Mie­ter sind, heißt das Wohn­geld auch Miet­zu­schuss. Wenn Sie Eigen­tü­mer oder Eigen­tü­mer von selbst genutz­tem Wohn­raum sind, heißt das Wohn­geld auch Lastenzuschuss.

Vor­aus­set­zun­gen:

Ob und in wel­cher Höhe Sie Wohn­geld erhal­ten, hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab. Fol­gen­de Anlauf­stel­len gibt es im Sozi­al­raum Ravensburg/Weingarten/Tettnang:

  • Für den Land­kreis Ravens­burg  »Link«
  • Für die Stadt Ravens­burg »Link«
  • Für die Stadt Wein­gar­ten: Wohn­geld­stel­le (Abtei­lung Fami­lie und Sozia­les): Tele­fon 0751 405–186
  • Für die Stadt Tett­nang »Link«

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